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Absicherung der Arbeitskraft mit den Tarifen der KlinikRente

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Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. wurde die KlinikRente im Juli 2002 ins Leben gerufen und steht seit 2003 allen Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Mit der Pflegeversicherung bietet die KlinikRente seit 2017 allen Beschäftigten im Gesundheitswesen eine Lösung zur Absicherung der  Pflegebedürftigkeit.                            

                                                                                                     

Das KlinkRente Versorgungswerk basiert auf dem Zusammenschluss der größten Versicherer Deutschlands

Trger KlinikRente

KlinikRente.BU

Die körperliche und mentale Dauerbelastung sorgt bei Selbstständigen und Beschäftigten im Gesundheitswesen für ein deutlich erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko. Das Risiko, eines Tages die eigene Arbeitskraft zu verlieren, ist größer als allgemein angenommen. Jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland wird vor dem regulären Pensionsalter berufsunfähig. Deshalb ist für Selbstständige und Beschäftigte im Gesundheitswesen eine solide Berufsunfähigkeitsabsicherung unverzichtbar. Mit der KlinikRente.BU bietet das Versorgungswerk einen umfassenden fl exibelgestaltbaren Berufsunfähigkeitsschutz, der an die Bedürfnisse und die spezielle Berufssituation von Menschen im Gesundheitswesen angepasst ist.                                                   

Beispielberechnung                                                                                                                                                                                                                                                            Angestellter im Gesundheitswesen, männlich, 40 Jahre alt, versicherte monatlliche Rente zum Endalter 67 = 1.000€  Monatlicher Beitrag = 119,70€

Die Produkthighlights der KlinikRente.BU finden Sie hier

KlinikRente.Vital

Die Arbeit im Gesundheitswesen ist abwechslungsreich und von großem Wert für die Gesellschaft – aber sie ist auch fordernd: Denn Beschäftigte im Gesundheitswesen sind auf ihre körperlichen und geistigen Grundfähigkeiten angewiesen, um ihren Beruf ausüben zu können. Fähigkeiten, die alles andere als selbstverständlich sind. Die Grundfähigkeitsversicherung von KlinikRente ist da, wenn eine dieser Grundfähigkeiten wegfällt.  z.B. Gebrauch einer Hand. Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Hände liegt auch vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, die für die Ausübung ihres Berufs erforderlichen Schutzhandschuhe der jeweils anderen Hand überzuziehen und wieder auszuziehen.

Beispielberechnung Vitallschutz L                                                                                                                                                                                                                                      Angestellter im Gesundheitswesen, männlich, 40 Jahre alt, versicherte monatlliche Rente zum Endalter 67 = 1.000€ Monatlicher Beitrag = 61,71€

Die Produkthighlights der KlinikRente.Vital finden Sie hier

Gerne zeige ich Ihnen die verscheidenen Lösungen der KlinkRente in einem persönlichen Gespräch auf. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Günter Pitzer (Geschäftsführer)
     Fachwirt Finanzberatung (IHK)K800 PitzerKopf
     Herrenmühlstr. 3 
     72336 Balingen  
     Te. 07433/2600634
     Fax 07433/2600635 
     info (at) stra-fin.de 


Wir erfüllen unsere gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Weiterbildungspflicht im Sinne des § 34 d Abs. 9 S. 2 GewO iVm § 7 Abs. 3 VersVermV.
Gerne können wir Ihnen die Nachweise auf Anfrage zusenden.

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