Betriebsrentner sollen bei der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Darin sind sich Vertreter der CDU und SPD einig. Um diesem Vorhaben nun Taten folgen zu lassen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt offenbar ein entsprechendes Gesetz entworfen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat offenbar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der doppelten Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten vorgelegt. Medienberichten zufolge soll das Gesetz ab 2020 gelten. Betriebsrentner sollen dann nur noch den einfachen Satz zur Krankenversicherung zahlen und nicht mehr den Teil, den während einer Beschäftigung der Arbeitgeber übernimmt.
Ziel des Gesetzentwurfes sei, die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Beiträge, die sie im Alter auf die Versorgungsbezüge leisten, spürbar zu entlasten.
Damit würden jedoch rund 3 Milliarden Euro Einnahmen für die Krankenversicherung wegfallen – und das will Spahn, so die Berichte, zum überwiegenden Teil aus Steuermitteln ausgleichen. 2,5 Milliarden Euro sollen es wohl sein. 500 Millionen sollen die Krankenkassen übernehmen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) begrüße diesen Vorstoß grundsätzlich, heißt es weiter. Allerdings stünden keine Mittel aus Steuergeldern zur Verfügung. Die Krankenkassen würden jedoch finanziell gut dastehen und könnten den Ausfall allein schultern.
Unsere Meinung:
Wir halten diesen Gesetzesentwurf für richtig. Wenn die bAV in Zukunft wirklich ein sicherer Standbein der Altersvorsorge sein soll, dann muss sich diese auch wirklich lohnen. Schließlich weiß niemand von welchen Kranken.- und Pflegeversicherungssätzen wir in 30 Jahren sprechen werden