Versicherer ziehen sich bewusst aus dem Online-Vergleichsportale Geschäft zurück
Kunden beider Unternehmen können in die jeweils anderen Tarifwerke, gemäß VVG § 204 wechseln und Ihren Versicherungschutz optimieren.
Nicht erstattete Krankheits- und Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein, soweit diese einen zumutbaren Eigenanteil überschreiten.
Günter Pitzer
Fachwirt Finanzberatung (IHK)
Herrenmühlstr. 3
72336 Balingen
Te. 07433/2600634
Fax 07433/2600635
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Hier finden Sie meine Nachweise von Weiterbildungsmaßnahmen zu Sicherung einer hohen Beratungsqualität
Gut-Beraten-2018