2016
Sie befinden sich hier:
- Start
- 2016
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 62.100,00 EUR im Jahr (5.175,00 EUR im Monat).
Handwerker können sich seit dem 01.07.2016 mit der Grundfähigkeits-Versicherung endlich deutlich günstiger für den Fall des Verlustes der Arbeitskraft absichern.
Die Abtretung des Freistellungsanspruchs des versicherten Managers an das Unternehmen, das ihn in Anspruch nimmt, ist zulässig.