Juni 16, 2017

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Schließen die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ aus, hat ein Versicherungsnehmer (VN), der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines „Freien Fahrens“ auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer.