Für Mitarbeiter

Sie befinden sich hier:
Verschuldete Verbraucher und Selbständige können sich bereits seit dem 01.01.2012 vor einer Kontopfändung nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützen. Wird das gepfändete Konto nicht als Pfändungsschutzkonto geführt, wird nach einer Kontopfändung das gesamte Guthaben an den Pfändungsgläubiger abgeführt. So richten Sie ei
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Lebensversicherer, möchten Kundengelder anlegen und müssen dafür noch Geld zahlen! Sogenannte Strafzinsen sind mittlerweile Normalität. Lesen Sie hier, was das für Anleger und auch Firmen im Bereich der bAV bedeuten kann.