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Das „Amazon-Problem“ in der Betriebshaftpflicht

Seit Ende Juli haben Geschäftspartner von Amazon eine neue Herausforderung! Amazon verlangt eine Betriebs/Produkthaftpflichtversicherung, bei der Amazon selbst als zusätzlicher Mit-Versicherter genannt sein muss! Wir erklären das Thema und zeigen Lösungen auf.

Das „Amazon-Problem“ in der Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich auf eine besondere Herausforderung, die für Händler entsteht, die ihre Produkte speziell über die Plattform Amazon verkaufen. Amazon möchte, dass alle Geschäftspartner, die bei Amazon-Transaktionen einen Bruttoumsatz von mehr als 5000 Euro in einem Monat (!) erzielen, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Sonst wird bereits teilweise die Auszahlung von erzielten Umsätzen verweigert. Spannend ist, dass in dieser Versicherung Amazon selbst als zusätzlicher Mit-Versicherter genannt sein muss!

Grundsätzlich ist in angelsächsischen Regionen diese Anforderung der Handelsplattformen an ihre Nutzer und Vertragspartner schon seit Jahren gang und gäbe und betrifft vor allem die Produkthaftung und bzw. Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Problemstellung

Traditionell deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden ab, die durch Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens entstehen. Allerdings hat sich das Geschäftsmodell vieler Unternehmen durch den Onlinehandel und Plattformen wie Amazon verändert. Insbesondere bei Amazon gibt es zwei kritische Faktoren:

Direkter Vertrieb durch Amazon: Bei Produkten, die über Amazon verkauft werden, könnte der Kunde annehmen, dass Amazon selbst der Verkäufer sei, auch wenn das Produkt von einem Drittanbieter stammt. Dies kann zu einer Verwischung der Verantwortlichkeiten führen.
FBA-Modell (Fulfillment by Amazon): Viele Händler nutzen das FBA-Modell, bei dem Amazon die Lagerung, den Versand und den Kundenservice übernimmt. In einigen Rechtsprechungen könnte Amazon als „Quasi-Hersteller“ angesehen werden, was dazu führt, dass die Plattform selbst für Produkthaftungsschäden herangezogen wird. Gleichzeitig können aber auch die Händler in Haftung genommen werden.

Amazon unternimmt diesen Schritt, um sich vor potenziellen Haftungsschäden zu schützen. Dies ist insbesondere relevant, falls ein in der EU oder Großbritannien verkauftes Produkt fehlerhaft ist und deshalb Sach- oder Personenschäden verursacht. Mit den neuen Anforderungen sollen sowohl Amazon selbst als auch die Verkäufer vor möglichen Haftungsansprüchen abgesichert werden.

2. Beispiele

Ein Geschäftspartner verkauft als Händler über Amazon einen günstigen Tablet-PC, der in China produziert wurde. Eine Privatperson kauft dieses Gerät und erleidet einen Schaden durch einen explodierenden Akku.

Herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherung:
Diese würde den Schaden in der Regel nur abdecken, wenn der Händler als Hersteller oder Importeur des Produkts angesehen wird.
Problem bei Amazon: Da der Verkauf über Amazon erfolgt ist, kann die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten schwierig sein. Es stellt sich die Frage, ob die Versicherung den Schaden deckt, wenn der Kunde Amazon als Verkäufer wahrnimmt oder ob der Händler für Schäden haftet, die durch das Produkt entstanden sind.

Ein weiteres heikles Thema könnten Rückrufaktionen von Produkten darstellen. Wenn ein Mangel an einem Produkt festgestellt wird, das über Amazon verkauft wurde, stellt sich die Frage, wer die Kosten für den Rückruf trägt und ob diese durch die Versicherung des Händlers abgedeckt sind.

3. Lösungsansätze
Die Versicherungsbranche und die Händler müssen dieses Problem auf verschiedene Weisen angehen

Anpassung der Versicherungspolicen:
Die Versicherungsgesellschaften müssen ihre Policen anpassen, um die besonderen Risiken, die durch den Vertrieb über Onlinemarktplätze wie Amazon entstehen, abzudecken. Dies kann spezielle Produkthaftungsdeckungen für Onlinehändler umfassen, die den Verkauf über Plattformen berücksichtigen.

Risikomanagement:
Die Händler sollten sicherstellen, dass sie klare Verträge mit ihren Lieferanten und Amazon haben, um die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen zu klären. Sie sollten überprüfen, ob ihre Produkte alle Sicherheitsanforderungen erfüllen, um das Risiko zu minimieren.

Geeigneter Versicherungsschutz:
Einige Versicherer haben sich bereits auf die Absicherung von Onlinehändlern spezialisiert, wie beispielsweise die Hiscox.
Die Zurich stellt ihren Versicherungsnehmern bereits seit Jahren eine Haftungsfreistellungs-Bestätigung (hold harmless agreement) aus. Diese muss individuell beim Versicherer angefordert werden und ist meist sogar prämienfrei und kostenlos.
Von verschiedenen weiteren Gesellschaften haben wir die Rückmeldung erhalten, dass sie sich gerade in interner Abstimmung befinden, wie auf diese aktuelle Situation reagiert werden wird.

Fazit

Das „Amazon-Problem“ in der Betriebshaftpflichtversicherung zeigt die Herausforderungen, die der Onlinehandel mit sich bringt.
Eine ständige Prüfung und ggf. Anpassung der Policen an neue Geschäftsmodelle ist dabei unerlässlich.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und führen Sie zügig zum geforderten Versicherungsschutz. Rufen Sie uns einfach an.


Günter Pitzer (Geschäftsführer)
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