Selbstständige mit sehr niedrigem Einkommen mussten bislang unverhältnismäßig hohe Krankenkassenbeiträge aufbringen. Das ändert sich ab 2019
Die gesetzlichen Krankenkassen legen stand heute ein fiktives Monatseinkommen von 2.284 € zu Grunde, auch wenn das tatsächliche Einkommen deutlich niedriger ist oder sogar Verluste eingefahren werden. Daher zahlen Selbstständige für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung derzeit über 400 € monatlich (Normalbeitrag mit Krankengeldbezug).
Nur Existenzgründer oder in Härtefällen werden schon heute mit einem reduzierten Wert berechnet.
Ab dem 1. Januar 2019 sinkt das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige auf 1 038,33 € monatlich, woduch sich der GKV-Beitrag etwas über 190 € mehr als halbiert.
Die bisherige Härtefall- und Existenzgründerregelung entfällt zugleich.