Eine Serviceseite der StraFin GmbH & Co. KG. Finanz- und Versicherungsmakler

Wenn ich mich durch Eigenbewegung verletzte, ist das ein Unfall oder nicht?

Klare Antwort - kommt drauf an! Wie immer bei Versicherungen steht die Lösung im schwer verständlichen Kleingedruckten. Wir klären auf.

Grundsätzlich ist ein Unfall im Sinne einer Versicherung:
- ein auf den Körper von außen einwirkendes Ereignis
- das plötzlich geschieht
- einen unfreiwilligen Ursprung hat und
- eine bleibende Gesundheitsschädigung hinterlässt.

Somit ergeben sich einige Probleme was jetzt zum Beispiel unter plötzlich und unfreiwillig juristisch zu verstehen ist.
Heute schauen wir uns mal die Worte von außen und unfreiwillig an.

UnfallGenerell ist es doch so, dass wenn ich mich selbst bewege, also eine Eigenbewegung vorliegt, dann muss diese Bewegung doch immer von innen heraus geschehen und freiwillig geschehen. Kann also grundsätzlich kein versichertes Ereignis im Sinne einer Unfallversicherung sein. Daher sind in vielen Tarifen, Gesundheitsschäden durch Eigenbewegung nicht versichert.

 Was jetzt zuerst sehr negativ klingt, wird bei näherer Betrachtung relativiert.

1. in vielen Tarifen sind zum Beispiel wiederum Bauch- und Unterleibsbrüche durch Eigenbewegung mitversichert

2. ebenso in vielen Tarifen mögliche Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengung

Alles dies, ohne dass die Versicherung explizit den Begriff der Eigenbewegung als Unfallbegriff akzeptiert.


Der Unterschied zwischen einer erhöhten Kraftanstrengung und einer Eigenbewegung liegt darin, dass bei einer erhöhten Kraftanstrengung der Muskeleinsatz der speziellen Bewegung über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuelle körperliche Verfassung sowie die privaten und beruflichen Gewohnheiten der versicherten Person.
Hierzu ein Beispiel:
Bei einem Möbelpacker, der permanent mit Umzügen und dem Tragen und Hochheben von schweren Gegenständen vertraut ist und daran gewöhnt ist, liegt die Schwelle, dass es sich um eine erhöhte Kraftanstrengung handelt, höher, als bei einem Büroangestellten, der diese Art von Tätigkeit nicht regelmäßig ausübt.

Bei einer Eigenbewegung liegt kein Muskeleinsatz, der über das normale Maß hinausgeht, vor. Auch fehlt hier – genauso wie bei der erhöhten Kraftanstrengung - der Unfallbegriff „von außen“.
Beispiele hierzu:
Bei einem Sturz handelt es sich in der Regel um keine Eigenbewegung, da bei der Berührung mit dem Boden bzw. Gegenstand der Tatbestand „von außen“ erfüllt ist. Beim Stolpern kommt es auf den Grund an: Stolpert die versicherte Person über die eigenen Füße ohne erkennbaren Grund oder Hindernis von außen und fällt nicht hin oder stößt sich an keinem Gegenstand, liegt eine Eigenbewegung vor, wenn z.B. der Fuß verdreht wird und ein Band reißt.

Ob es sich um ein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung oder eine Eigenbewegung handelt, liegt in den individuellen Umständen zum Schadenhergang und wird im Einzelfall von der Schadenabteilung geprüft.


Fazit!

Es ist immer besser, wenn die Versicherungsgesellschaft Eigenbewegung in den Unfallbegriff einschließt. Dennoch sollte man nicht außer Acht lassen, was diese zusätzliche Bedingung Erweiterung kostet. Wenn aufgrund dieser Erweiterung die anderen elementaren Bausteine einer Unfallversicherung wie

- Höhe der Grundversicherungssumme

- verbesserte Gliedertaxe

zu niedrig gewählt werden, weil sonst der Preis der Versicherung zu hoch wird macht das wenig Sinn.

Letztendlich muss man sich auch beim Ausfüllen der Schadensmeldung Fragen wie der Unfall tatsächlich geschehen ist!

Gerne stehen wir uns zur Verfügung und suchen für Sie am Markt die richtige Unfallversicherung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Günter Pitzer (Geschäftsführer)
     Fachwirt Finanzberatung (IHK)K800 PitzerKopf
     Herrenmühlstr. 3 
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     Te. 07433/2600634
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