2016
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil den Weg für eine elegante Lösung des Problems freigemacht.
Private Krankenversicherungsverträge sehen oft Selbstbehalte vor. Der Versicherte trägt bis zur Höhe des Selbstbehalts seine Krankheitskosten selbst. Im Gegenzug sinkt der Versicherungsbeitrag.
Wir leben in einer für Kapitalanlagen sehr komplexen Zeit. Einen äußerst interessanten Artikel habe ich in der FAZ gefunden. Den Link finden Sie unten.