Gerade im Bauhandwerk passiert es immer wieder, dass Sozialversicherungsträger Betriebsinhaber oder leitende Angestellte nach Arbeitsunfällen in Regress nehmen möchten, wenn diese die Sicherheitsbestimmungen grob fahrlässig verletzt haben. Stimmt das? Aktuell sind leider wieder fachlich falsche Informationen im Umlauf und stiften Verwirrung in Betrieben und Berufsstandsorganisationen. Die behauptete vermeintliche Versicherungslücke besteht