Für Inhaber und Geschäftsführer

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil den Weg für eine elegante Lösung des Problems freigemacht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht. So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein. Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.
Handwerker können sich seit dem 01.07.2016 mit der Grundfähigkeits-Versicherung endlich deutlich günstiger für den Fall des Verlustes der Arbeitskraft absichern.