Lösungen für Firmen
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Wie und wo können Sie sich noch gegen die finanziellen Folgen einer coronabedingten Betriebsschließung absichern?
Mit Wirkung ab 2020 wird die bisher geltende Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt. Das bedeutet, dass künftige Leistungen aus Versorgungsbezügen nur insoweit einer Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterworfen werden, als sie den monatlichen Freibetrag von 159,25 € übersteigen. Bleiben die Zahlungen aus Vorsorgebezügen unterhalb des Freibetrages, fallen somit dafür keine
Wenn ein Schadensfall im Bereich der Betreibshaftpflicht, Inhaltsversicherung oder Cyberversicherung eintritt geht es meist um viel Geld, manchmal um die Existenz der Firma.