„Coronavirus? Klar! Machen wir! Gar kein Problem!“

Wie und wo können Sie sich noch gegen die finanziellen Folgen einer coronabedingten Betriebsschließung absichern?


Für Branchen, die mit Lebensmitteln arbeiten könnte eine Betriebsschließungsversicherung eine Lösung darstellen.
Die Branchenauswahl ist dabei sehr vielfältig. Angefangen bei produzierenden Betrieben (z. B. Milchverarbeitung), über Großhandel (z. B. Großhandel mit Gewürzen) und Einzelhandel (z. B. Einzelhandel mit Süßwaren), bis hin zur Hotellerie/Gastronomie (z. B. Gasthof mit Beherbergung) und sonstigen Betrieben (z. B. Sportschulen).
Ebenso für Branchen aus dem Gesundheitssektor (Ärzte, Zahnärzte und Gesundheitsfachberufe).

Ein Versicherer der noch Anträge annimmt ist die HDI.

Hierfür müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es handelt sich um eine meldepflichtige Krankheit und Krankheitserreger beim Menschen. Dieses Kriterium ist im Falle des Coronavirus seit dem 01.02.2020 erfüllt, denn die Meldepflicht gemäß des Infektionsschutzgesetzes wurde auf das Coronavirus ausgedehnt (s. CorViMV).
  2. Die Schließung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Sofern es zur Isolierung von ganzen Gemeinden aufgrund behördlicher Anordnung zum Quarantänegebiet kommt, ist dies einer Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung gleichzusetzen.

Kontaktieren Sie uns über einen einfachen Anruf auf 074332600634 und wir erstellen Ihnen ein Angebot

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