Wenn ein Generalunternehmer (GU), Bauunternehmer oder Handwerksbetrieb einen Subunternehmer beauftragt, bleibt der Hauptauftragnehmer gegenüber dem Bauherrn grundsätzlich verantwortlich. Verursacht der Subunternehmer einen Mangel, haftet zunächst trotzdem der Generalunternehmer oder Handwerksbetrieb gegenüber dem Kunden. Erst anschließend kann der Hauptauftragnehmer den Subunternehmer in Regress nehmen.
Damit dies in der Praxis funktioniert, sind klare Verträge, Dokumentation und eine professionelle Absicherung entscheidend.
Haftung von Subunternehmern im Baugewerbe. Wer haftet bei Mängeln?
Der Generalunternehmer haftet gegenüber dem Bauherrn auch dann, wenn der Fehler durch einen Subunternehmer entstanden ist.
Der Bauherr fordert die Nachbesserung immer zuerst vom Hauptauftragnehmer.
Danach kann der Generalunternehmer oder Handwerksbetrieb versuchen, den Schaden beim Subunternehmer geltend zu machen.
Damit ein solcher Regress möglich ist, müssen:
– vertragliche Regelungen vorhanden sein,
– Mängel sauber dokumentiert werden,
– Fristen eingehalten werden,
– und die Abnahme korrekt erfolgt sein.
Gewährleistung bei Subunternehmern – BGB oder VOB/B? Gewährleistungsfristen im Überblick
Bei einem BGB-Bauvertrag gilt in der Regel eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gemäß § 634a BGB.
Bei wirksam vereinbarter VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist häufig 4 Jahre gemäß § 13 VOB/B.
Wichtig:
Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Ein professioneller Subunternehmervertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
– genaue Leistungsbeschreibung
– Ausführungsfristen
– Zahlungsbedingungen
– Nachtragsregelungen
– Gewährleistung
– Haftungsregelungen
– Sicherheitsleistungen
– Dokumentationspflichten
Zusätzlich sollte ausdrücklich geregelt werden:
– ob nach BGB oder VOB/B gearbeitet wird,
– welche technischen Standards gelten,
– welche Gewährleistungsfristen vereinbart sind.
Sicherheitseinbehalt oder Gewährleistungsbürgschaft? So sichern Sie Ihren Handwerksbetriebe richtig ab
Viele Generalunternehmer vereinbaren einen Gewährleistungseinbehalt von 5 % oder eine Gewährleistungsbürgschaft.
Wichtig:
Ohne vertragliche Vereinbarung darf später meist kein Sicherheitseinbehalt vorgenommen werden.
In der Praxis bevorzugen viele Unternehmen daher heute Bürgschaften statt Bareinbehalte.
Die Vorteile einer Gewährleistungsbürgschaft sind:
– keine langfristige Kapitalbindung
– bessere Liquidität
– professionelle Absicherung
– weniger Streit mit Subunternehmern
– einfachere Abwicklung
Vor der Zusammenarbeit sollten Handwerksbetriebe und Generalunternehme Versicherungen und Bonität von Subunternehmern prüfen!
Betriebshaftpflichtversicherung kontrollieren:
– Deckungssummen. Sind diese hoch genug?
– versicherte Risiken. Ist z.B. die Installation und nicht nur der Einbau versichert?
– Nachunternehmerdeckung. Was geschieht bei Wechsel der Firma?
– Laufzeit der Police
– Nachweis der Prämienzahlung
Bonität und Insolvenzrisiko prüfen
– Handelsregister
– Referenzen
– laufenden Verfahren
– wirtschaftlicher Stabilität
– bisherigen Projekten
Dokumentation auf der Baustelle richtig durchführen
Bei späteren Streitigkeiten sind vollständige Unterlagen entscheidend für den Ausgang von Streitigkeiten.
Wichtige Dokumente sind:
– Bautagebuch
– Fotos
– Prüfprotokolle
– Materialnachweise
– Abnahmeprotokolle
– Schriftverkehr
– Nachtragsvereinbarungen
Abnahme richtig dokumentieren
Eine schriftliche Abnahme ist extrem wichtig. Dabei sollten immer festgehalten werden:
– Datum der Abnahme
– vorhandene Restmängel
– offene Leistungen
– Fristen zur Nachbesserung
Ohne klare Abnahme entstehen später häufig erhebliche Beweisprobleme.
Nachträge und Zusatzleistungen niemals mündlich vereinbaren
Zusätzliche Leistungen sollten immer schriftlich bestätigt werden.
Das gilt insbesondere für:
– Preisänderungen
– Terminverschiebungen
– Zusatzarbeiten
– Materialänderungen
Mündliche Absprachen führen später häufig zu Streitigkeiten.
Arbeitsschutz und gesetzliche Pflichten auf Baustellen
Auch bei Subunternehmern müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Dazu gehören unter anderem:
– Baustellenverordnung
– Sicherheitsunterweisungen
– Mindestlohnbestimmungen
– Sozialversicherungsnachweise
– Arbeitsschutzvorschriften
Moderne Alternative zum Sicherheitseinbehalt. Gewährleistungsversicherung für Handwerksbetriebe
Viele Handwerksbetriebe nutzen heute eine Gewährleistungsversicherung oder Gewährleistungsbürgschaft zur Absicherung ihrer Projekte.
Die Vorteile einer Gewährleistungsversicherung sind:
– keine langfristigen Liquiditätsverluste
– professionelle Außenwirkung
– bessere Zusammenarbeit mit Auftraggebern
– geringeres Insolvenzrisiko
– oft wirtschaftlicher als gebundenes Kapital
Gerade für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe ist dies häufig die sinnvollste Lösung.
Wir haben über 25 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Kunden mit Kautions- und Bürgschaftsversicherungen. Gerne helfen wir auch Ihnen.
Fazit:
Wer mit Subunternehmern arbeitet, sollte Haftung, Gewährleistung und Dokumentation professionell regeln.
Die wichtigsten Punkte sind:
– schriftliche Subunternehmerverträge
– klare Gewährleistungsregelungen
– saubere Abnahmeprotokolle
– vollständige Baustellendokumentation
– Absicherung über Bürgschaften oder Versicherungen
Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten, Haftungsfälle und finanzielle Risiken wirksam reduzieren