Gesetzlich Versicherte erhalten wenn sie länger als 6 Wochen krank sind von der Krankenkasse eine Krankentagegeld. Dennoch verbleibt eine Einkommenslücke denen sich nicht alle bewusst sind. Dabei ist eine längere Krankheit das erste Versorgungsrisiko. Zuerst wird man krank, erst später Berufsunfähig.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es ein neues Höchstkrankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Höchstgrenze liegt nun bei 3.098 Euro, im Jahr zuvor waren es 3.045 Euro. Allerdings werden vom Brutto-Krankengeld werden 12,075 Prozent Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei kinderlosen Versicherten ab dem 23. Lebensjahr kommt noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.
Achtung! Trotz dieser Leistung beträgt die Versorgungslücke z.B bei einem Single mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 € rund 400 €.
Schön ist, dass sich diese Versorgungslücke leicht und günstig über eine Krankentagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 15 € schließen lässt. Ein 30 jähriger Mann zahlt für diesen elementaren Schutz z.B. bei der Nürnberger nur einen Monatsbeitrag von 5,04 €
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir berechnen Ihre Versicherungslücke und zeigen Ihnen die Marktoptionen zur Absicherung auf.