Mai 12, 2026

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Wenn ein Generalunternehmer (GU), Bauunternehmer oder Handwerksbetrieb einen Subunternehmer beauftragt, bleibt der Hauptauftragnehmer gegenüber dem Bauherrn grundsätzlich verantwortlich. Verursacht der Subunternehmer einen Mangel, haftet zunächst trotzdem der Generalunternehmer oder Handwerksbetrieb gegenüber dem Kunden. Erst anschließend kann der Hauptauftragnehmer den Subunternehmer in Regress nehmen. Damit dies in der Praxis funktioniert, sind