Lösungen für Privatpersonen

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Die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei vorgibt, ist intransparent und damit unwirksam.
Private Krankenversicherungsverträge sehen oft Selbstbehalte vor. Der Versicherte trägt bis zur Höhe des Selbstbehalts seine Krankheitskosten selbst. Im Gegenzug sinkt der Versicherungsbeitrag.
Wir leben in einer für Kapitalanlagen sehr komplexen Zeit. Einen äußerst interessanten Artikel habe ich in der FAZ gefunden. Den Link finden Sie unten.