Ihre Inhaltsversicherung! Sind Sie sich sicher, alle Sicherheitsvorschriften eingehalten zu haben?

Bei Abschluss eines Vertrags verpflichten Sie sich, sich an bestimmte Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten zu halten. Für Gewerbetreibende gibt es eine Fülle von behördlichen Vorschriften, die kaum ein Mensch alle kennen und damit auch einhalten kann. Dann ist der Versicherungsschutz in ernster Gefahr. Aber es gibt einfache Lösungen


Eine der bekannteste und wichtigsten behördliche Vorschrift ist wohl die DGUV V3-Prüfung: Die Berufsgenossenschaften schreiben die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte durch Fachleute vor. Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen oder Monitore – alles, was einen Stecker hat, muss geprüft werden. Die Vorschrift dient der Sicherheit in Firmen. Defekte an der Elektrik sind eine der häufigsten Brandursachen. Doch Vorsicht – Nicht wenige Gewerbetreibende wissen gar nicht, dass es diese Prüfung überhaupt gibt.

Die regelmäßige DGUV V3-Prüfung stellt dabei nur eine Vorschrift von vielen dar. Des Weiteren sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet alle Schlösser von Türen, Fenstern, Einbruchmeldeanlagen usw. uneingeschränkt gebrauchsfähig zu erhalten oder während der kalten Jahreszeit alle Räume genügend zu beheizen.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer nicht alle gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften beachtet, riskieren Sie damit Ihren Versicherungsschutz. Das Einhalten dieser Vorschriften ist nämlich eine grundsätzliche Obliegenheit, die mit fast 100%iger Sicherheit auch in den Bedingungen der bestehenden Verträge festgeschrieben ist. Diese Obliegenheitsverletzung kann im Schadenfall zu einer erheblichen Kürzung der Entschädigung führen. Im Extremfall (je nach Schwere des Verschuldens) erhalten Sie keinen Cent Versicherungsleistung.

Eines der ungeliebten „Schluplöcher“ der Versicherungswirtschaft. Dieses finden Sie in nahezu allen Verträge die nicht wirklich individuell vom Bedingungswerk nachverhandelt wurden.


Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, denn es gibt einfache Lösungen!

Es gibt Versicherer die spezielle Klauselbogen Gewerbe Sach gezeichnet haben. In diesen verzichten diese u. a. auf deren Recht zur Leistungskürzung (Quotelung) beim Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften. In Verbindung mit einem Bestandsupdate kosten die Erweiterungen des Klauselbogens – wenn die Voraussetzungen erfüllt werden – keinen Cent mehr als bisher.
Ob Sie Neukunde oder Bestandkunde einer dieser Versicherungen sind – wir können Ihren Versicherungsverträg umdecken und verbessern.
– Auch wenn der Vorvertrag noch länger läuft.

– Der Schutz funktioniert als sofortige Differenzdeckung zwischen dem verbesserten Versicherungsschutz und den Bestandsverträgen bei anderen Gesellschaften

– bis nach Ablauf der alten Verträge die verbesserten Bedingungen zu den gleichen Beiträgen des Vorversicherers vereinbart werden.

Oft erreichen wir die Verbesserung Ihres Versicherungsschutzes damit ohne Mehrbeitrag!

Sie müssen uns nur jetzt anrufen und um eine Analyse Ihres Versicherungsschutzes und Verbesserungsangebot bitten.
Greifen Sie einfach zum Telefonhörer und rufen Sie mich an. Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.


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