Ab 2014 darf beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen.
Das Kapital aus dem Riester-Vertrag kann entweder vollständig oder anteilig entnommen werden. Allerdings muss der Betrag mindestens 3.000 Euro umfassen. Wird nur ein Teil entnommen, um den Vertrag fortzuführen und die staatliche Förderung weiter zu erhalten, müssen wiederum mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag stehen bleiben.
Künftig darf das Geld aus einem Riester-Vertrag übrigens auch für den altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Treppenlifte etwa oder eine Modernisierung des Bads, die Barrieren verringert, lassen sich somit künftig aus dem Topf der „Eigenheimrente“ finanzieren.
Mindestens 6.000 Euro können für Umbauten in den ersten 3 Jahren nach Bau oder Kauf der selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Liegen Bau oder Kauf länger zurück, sind es mindestens 20.000 Euro. Und noch eine Verbesserung: Bislang konnte der Riester-Sparer nur zu Beginn der Auszahlungsphase wählen, ob er sein Wohnförderkonto sofort oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr auflöst. Ab 2014 kann er sich jederzeit entscheiden.
Fazit! Ein Riester Vertrag ist und bleibt eine Sache die sich lohnt. Die Förderung und die Flexibilität machen die angebotenen Möglichkeiten höchst attraktiv.
…sprechen Sie mit uns.
Unser Zugang zu den Angeboten der unterschiedlichen Kreditinstituten öffnet Ihnen nahezu alle Möglichkeiten des Marktes