Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht. So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein.
Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.
Für den Verfasser einer Patientenverfügung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen müssen genauer benannt werden.
Der Betroffene muss umschreibend festlegen, was er in bestimmten Lebenslagen und
Behandlungssituationen will und was nicht. Deshalb ist eine individuelle und juristisch geprüfte Erstellung der Vollmacht so wichtig.
„Keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist für sich genommen keine konkrete
Behandlungsentscheidung und deshalb entfaltet diese keine Bindungswirkung. Die Konkretisierung fehlte.
Nach Auffassung der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind nunmehr Millionen Deutsche aufgefordert, ihre Dokumente zu prüfen.
Viele sind sich nicht sicher, ob ihre Dokumente praxistauglich sind. Mit seinem Beschluss hat der BGH nun „für Klarheit gesorgt“.
Die vielfach genutzten Ankreuzformulare und auch alle sonstigen Vordrucke bedürfen in diesem Zusammenhang sicherlich einer genaueren Prüfung.
Der nun veröffentlichte Beschluss zeigt Eines deutlich:
Rechtliche Vorsorgedokumente zu erstellen ist wichtig. Sollen die Vollmachten und Verfügungen aber nicht nur zum Zeitpunkt der Erstellung rechtsgültig sein,
müssen diese im Laufe der Zeit und der sich damit verändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung regelmäßig auf deren Aktualität hin geprüft und ggf. angepasst werden.
Und – nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich. Veränderungen im persönlichen Umfeld des Vollmachtgebers sollten ebenso in Form von Aktualisierungen berücksichtigt werden.