Was passiert im Schadenfall wenn ich keine Winterreifen auf dem Auto habe?

Situative Winterreifenpflicht: So schützen Sie sich vor Bußgeldern, Regress und Leistungskürzungen

Mit dem Einsetzen der kalten Jahreszeit rückt auch das Thema Winterreifen wieder stärker in den Fokus.
In Deutschland besteht keine starre Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine sogenannte situative Winterreifenpflicht.

Das bedeutet, dass Winterreifen immer dann vorgeschrieben sind, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wer unter solchen Bedingungen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, handelt ordnungswidrig und riskiert sowohl ein Bußgeld als auch versicherungstechnische Nachteile.

Kommt es zu einem Unfall, kann die fehlende Winterbereifung erhebliche Auswirkungen haben. Werden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, leistet die eigene Versicherung zwar grundsätzlich, dennoch kann die gegnerische Versicherung eine Mitschuld geltend machen, wenn etwa ein längerer Bremsweg aufgrund ungeeigneter Bereifung zur Schadenhöhe beigetragen hat. Noch gravierender sind die Folgen, wenn der Unfall durch das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen (mit-)verursacht wurde. Zwar leisten Teil- und Vollkaskoversicherungen grundsätzlich auch in solchen Fällen, allerdings kann eine Kürzung der Entschädigung erfolgen, da das Verhalten als grob fahrlässig eingestuft werden kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar weiterhin den Schaden des Unfallgegners, kann den Versicherungsnehmer jedoch im Regress nehmen – und zwar bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.

Ein häufig übersehener Punkt ist der Einsatz von Anhängern im Winter. Grundsätzlich besteht für Anhänger selbst keine Winterreifenpflicht, jedoch gelten für das Zugfahrzeug die gleichen Anforderungen wie ohne Anhänger. Dennoch ist besondere Vorsicht geboten: Ein Anhänger kann die Fahrstabilität erheblich beeinflussen, insbesondere bei Schnee oder Eis. Rutscht oder schlingert er, kann das Fahrzeug selbst bei korrekter Winterbereifung ins Schleudern geraten. Kommt es in einem solchen Fall zu einem Unfall, prüfen Versicherer sehr genau, ob die Bereifung und Beladung des Anhängers den Witterungsbedingungen angemessen waren. Auch hier kann bei fahrlässigem Verhalten eine Leistungskürzung oder Mitschuld drohen.

Neben diesen versicherungsrechtlichen Risiken drohen auch ordnungsrechtliche Konsequenzen.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wird durch das Verhalten zusätzlich der Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Versicherte sicherstellen, dass ihre Bereifung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Als wintertauglich gelten seit dem 01.10.2024 ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol, also dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Unabhängig von der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern empfehlen Experten für Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern. Auch Ganzjahresreifen müssen das Alpine-Symbol tragen, um bei winterlichen Straßenverhältnissen als zulässig zu gelten.

Gerade in der Beratung von Privat- und Gewerbekunden kann der rechtzeitige Hinweis auf die situative Winterreifenpflicht und die damit verbundenen Risiken entscheidend sein. Ein versäumter Reifenwechsel mag auf den ersten Blick wie eine Bagatelle wirken, kann im Schadenfall jedoch erhebliche finanzielle Folgen haben.

Mehr zum Thema