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Die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei vorgibt, ist intransparent und damit unwirksam.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil den Weg für eine elegante Lösung des Problems freigemacht.
Private Krankenversicherungsverträge sehen oft Selbstbehalte vor. Der Versicherte trägt bis zur Höhe des Selbstbehalts seine Krankheitskosten selbst. Im Gegenzug sinkt der Versicherungsbeitrag.
Wir leben in einer für Kapitalanlagen sehr komplexen Zeit. Einen äußerst interessanten Artikel habe ich in der FAZ gefunden. Den Link finden Sie unten.
Marder machen es sich gerne still und leise in der Dachdämmung gemütlich, zerstören und verunreinigen diese so stark, dass eine komplette Demontage und Neudämmung des Daches nötig wird. Die Kosten für eine solche Reparatur können sich schnell auf über 20.000 € belaufen. > zum Detailbericht >
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht. So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein. Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.