Lösungen für Privatpersonen

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Gesetzlich Versicherte erhalten wenn sie länger als 6 Wochen krank sind von der Krankenkasse eine Krankentagegeld. Dennoch verbleibt eine Einkommenslücke denen sich nicht alle bewusst sind. Dabei ist eine längere Krankheit das erste Versorgungsrisiko. Zuerst wird man krank, erst später Berufsunfähig.
Das OLG München hat am 30.08.2017 in einem Streitfall, bei dem es zu einem Wasserschaden in einer Dusche ohne Duschtasse/-becken kam, entschieden, dass ein begründeter Leistungsanspruch nur besteht, wenn eine mit dem Rohrleitungssystem fest verbundene Einrichtung (Duschtasse/-becken) vorhanden ist. (OLG München; Hinweisbeschluss vom 30.08.2017; AZ: 25 U 1728/17).
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