Sozialversicherungsgrößen 2023

Rechengrößen für das Jahr 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 62.100,00 EUR im Jahr (5.175,00 EUR im Monat).
Dadurch erhöht sich auch der Beitrag für GKV-Versicherte.
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, ist ein Wechsel in die PKV möglich.
Diese wird ab 2024 bei 69.300,00 EUR im Jahr (5.775,00 EUR im Monat) liegen.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beläuft sich auf 505,00 EUR im Monat.

Sozialversicherungsgrößen:2024

Allgemeiner Beitragssatz / ermäßigter Beitragssatz: 14,6% / 14,0%
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,7%
Beitragssatz Pflegeversicherung: 3,4 bis 2,4% / für Kinderlose: 4,0%
Beitragssatz Rentenversicherung: 18,6%
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung: 2,6%
Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung / Pflegeversicherung: 421,76 EUR / 87,98 EUR
Durchschnittlicher Höchstbeitrag in der GKV inkl. Pflege / für Kinderlose: 1.019,48 EUR / 1.050,53 EUR (im Monat)


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