Entscheidende vertragliche Details werden bei der Lösungsauswahl oft leichtfertig übergangen oder überhaupt nicht erkannt.
So wurde es der Bibel nach für Moses in eine Steintafel gemeißelt und galt Jahrtausende. Dann kam das Internet und hat die Gesetze neu ausgelegt. Die neue Definition lautet jetzt wohl wie folgt:
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager, Vorständen (auch bei Vereinen) und Aufsichtsräten Allerdings hat auch dieser Schutz Grenzen. Grundsätzlich gibt es immer Probleme wenn die Pflichtverletzung "wissentlich" entstanden ist. Es lohnt sich auf die Feinheiten in der Formulierung der Ausschlussbedingungen zu achten.
Geschäftsführer untereinander haftet für deren Fehler. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2014 haften auch "faktische" Geschäftsführer. Die D & O Versicherung bietet Schutz.
03.07.2015: Mitte dieser Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Mitnahme von Betriebsrenten soll für die Mitarbeiter noch sicherer und einfacher werden
Auch eine D&O-Versicherung als Berufshaftpflichtversicherung für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte hat Ausschlussklauseln! Übernimmt die normale Rechtschutzversicherung der Firma die Kosten einer eventuellen Deckungsklage bei Leistungsverweigerung?