GKV 2019: Mindestbeitrag für Selbstständige wird halbiert!

Selbstständige mit sehr niedrigem Einkommen mussten bislang unver­hält­nismäßig hohe Krankenkassenbeiträge aufbringen. Das ändert sich ab 2019


Die gesetzlichen Krankenkassen legen stand heute ein fiktives Monats­einkommen von 2.284 € zu Grunde, auch wenn das tatsächliche Einkommen deutlich niedriger ist oder sogar Verluste eingefahren werden. Daher zahlen Selbst­ständige für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung derzeit über 400 € monatlich (Normalbeitrag mit Krankengeldbe­zug).
Nur Existenz­gründer oder in Härtefällen werden schon heute mit einem reduzierten Wert berechnet.
Ab dem 1. Januar 2019 sinkt das fiktive Mindest­einkommen für Selbst­ständige auf 1 038,33 € monatlich, woduch sich der GKV-Beitrag etwas über 190 € mehr als halbiert. 
Die bisherige Härtefall- und Existenzgründerregelung entfällt zugleich.

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