Auch als Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2 können Sie eine Riester-Rente abschließen und von der staatliche Förderung profitieren.
Sie haben ein Anrecht auf folgende staatliche Förderbeiträge
1. Eigene Förderung von 154 €. ab 2018 175 € im Jahr.
Zuzüglich eines einmaligen Berufseinsteigerbonus für unter 25 jährige von 200 €
2. Kinderzulage von 185 € für vor 01.01.2008 geborene Kinder.
300 € für ab 01.01.2008 geborene Kinder.
3. Steuerfreiheit für die Ansparbeiträge
Die Fördervoraussetzungen sind wie folgt.
Pflichtversicherung in der Rentenversicherung im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Das Arbeitslosengeld I wird Ihnen wie ein Jahr Pflichtversicherung angerechnet, wenn Sie Arbeitslosengeld II Bezieher sind und eine Riester-Rente abschließen möchten.
Fazit:
Bezieher von Arbeitslosengeld I und II können laut SGB Buch VI §3 Abs. 3 http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/3.html , unter o.g. Voraussetzungen einen Riester Vertrag abschließen.
Ihre Sparleistung muss unter Berücksichtigung der Zulagen min. 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens, max. 2.100 € betragen. Es gilt ein Mindestbeitrag von 60 € im Jahr.
Wir bieten Ihnen folgende Ansparlösungen an:
Bausparvertrag, Investmentfonds, Bankdarlehen und Versicherungslösungen.
Jedes Produkt hat seine spezifischen Vorteile.
Sprechen Sie uns an, wir finden für Ihre Bedürfnisse die optimale Lösung.