Günter Pitzer

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Wie genau sehen die Kündigungsfristen aufgrund der BAP in der PKV aus?
Mit Wirkung ab 2020 wird die bisher geltende Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt. Das bedeutet, dass künftige Leistungen aus Versorgungsbezügen nur insoweit einer Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterworfen werden, als sie den monatlichen Freibetrag von 159,25 € übersteigen. Bleiben die Zahlungen aus Vorsorgebezügen unterhalb des Freibetrages, fallen somit dafür keine
Sind Kinder pflegebedürftiger Eltern für deren Pflegekosten bald nur noch unterhaltspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 Euro verdienen?