Günter Pitzer
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- Autor/in Günter Pitzer
Durch ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere die Vereinbarung von Betriebsrenten in kleineren Unternehmen gefördert werden. In diesem Zusammenhang treten regelmäßig ab dem 1. Januar 2018 u. a. folgende Neuregelungen in Kraft.
Nicht erstattete Krankheits- und Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein, soweit diese einen zumutbaren Eigenanteil überschreiten.
Schließen die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ aus, hat ein Versicherungsnehmer (VN), der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines „Freien Fahrens“ auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer.