Günter Pitzer
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Ein hoher Prozentsatz der Minijobber lassen sich von der Renten-Versicherung befreien. Lesen Sie hier warum das nicht zu empfehlen ist.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 62.100,00 EUR im Jahr (5.175,00 EUR im Monat).
Handwerker können sich seit dem 01.07.2016 mit der Grundfähigkeits-Versicherung endlich deutlich günstiger für den Fall des Verlustes der Arbeitskraft absichern.