Günter Pitzer
Sie befinden sich hier:
- Start
- Autor/in Günter Pitzer
Ab 2014 darf beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen.
Bei einem Cap-Darlehen wird ein variabler Zins vereinbart, welcher jedoch eine Zinsobergrenze (den Cap) nicht überschreiten kann.