Günter Pitzer

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Wieder haben wir eine neue Regelung in der bAV zu beachten. Der Paragraf 3 Satz 1 MiLoG definiert : „Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.“ Dürfen nun gerade Geringverdiener keine Gehaltsumwandlung mehr machen?
Darum mit uns - Ganzheitliche Finanzberatung ohne Abschlussdruck Sie haben Vorbehalte gegen Finanz- und Vermögensberater - wir stimmen zu. Das "schnelle Geschäft" ist nach wie vor bestimmend. Deshalb haben wir schon vor über 10 Jahren einen Beratungsablauf in den Markt gebracht, welcher Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.
Warum kommt es so oft zu Streitfällen bei der Regulierung von Versicherungsfällen? Hier finden Sie 1. Die Ursachen der Probleme - 2.Lösung solcher Probleme