Günter Pitzer
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Verschuldete Verbraucher und Selbständige können sich bereits seit dem 01.01.2012 vor einer Kontopfändung nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützen. Wird das gepfändete Konto nicht als Pfändungsschutzkonto geführt, wird nach einer Kontopfändung das gesamte Guthaben an den Pfändungsgläubiger abgeführt. So richten Sie ei
Wieder haben wir eine neue Regelung in der bAV zu beachten. Der Paragraf 3 Satz 1 MiLoG definiert : „Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.“ Dürfen nun gerade Geringverdiener keine Gehaltsumwandlung mehr machen?
Darum mit uns - Ganzheitliche Finanzberatung ohne Abschlussdruck Sie haben Vorbehalte gegen Finanz- und Vermögensberater - wir stimmen zu. Das "schnelle Geschäft" ist nach wie vor bestimmend. Deshalb haben wir schon vor über 10 Jahren einen Beratungsablauf in den Markt gebracht, welcher Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.