Günter Pitzer
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Eine Infektion mit Corona ohne Symptome ist an sich in der Reiserücktrittsversicherung kein versichertes Ereignis und somit kein Leistungsgrund. Wie können Sie sich und Ihre Reise dennoch für diesen Fall günstig absichern ?
Wir leben in einer Zeit, in der sich auch ganz normale Leute langsam Gedanken über Strafzinsen auf ihrem Girokonto machen müssen. Es gibt im Grunde keine (positiven) Zinsen mehr – und vielleicht kommen sie auch nie mehr zurück. Der Rechnungszins -die Basis der Kalkulationen der Lebensversicherer, wurde in den letzten
Gerade im Bauhandwerk passiert es immer wieder, dass Sozialversicherungsträger Betriebsinhaber oder leitende Angestellte nach Arbeitsunfällen in Regress nehmen möchten, wenn diese die Sicherheitsbestimmungen grob fahrlässig verletzt haben. Stimmt das? Aktuell sind leider wieder fachlich falsche Informationen im Umlauf und stiften Verwirrung in Betrieben und Berufsstandsorganisationen. Die behauptete vermeintliche Versicherungslücke besteht